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Beschluss. In: Cooperarea internaţională a organelor de drept în prevenirea şi combaterea criminalităţii transnaţionale”,, Ed. 1, 5-6 noiembrie 2009, Chişinău. Chişinău: Casa Editorial-Poligrafică „Bons Offices”, 2009, pp. 295-297. ISBN 978-9975-935-19-7.
EXPORT metadate:
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Crossref
CERIF

DataCite
Dublin Core
Cooperarea internaţională a organelor de drept în prevenirea şi combaterea criminalităţii transnaţionale”, 2009
Conferința "Cooperarea internaţională a organelor de drept în prevenirea şi combaterea criminalităţii transnaţionale"
1, Chişinău, Moldova, 5-6 noiembrie 2009

Beschluss


Pag. 295-297

 
 
 
Disponibil în IBN: 3 decembrie 2022


Rezumat

Das Problem der transnationalen Kriminalität, die sich infolge der Globalisierung der legalen und illegalen Märkte wesentlich entwickelte, sowie die Abschaffung bzw. die Liberalisierung der Grenzen stellen zur Zeit eines der wichtigsten Diskussionsthemen auf der nationalen und internationalen Ebene dar und werden zu einer der prioritären Richtungen der internationalen Zusammenarbeit. Wegen der erreichten Ausmaße wird die internationale Kriminalität zur Besorgnis nicht nur der Regierungen und Behörden, sondern auch der Gesellschaft insgesamt. Deshalb wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Vorbeugung und des Entgegenwirkens dieser Erscheinung zu einem unausweichlichen Prozeß, der durch die Verträge, Abkommen, Konventionen dokumentiert wird, die von einer Reihe von Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurden, darunter auch durch die Republik Moldova. Es ist erforderlich, den Bedrohungsausmaß zu bewerten, den die internationale Kriminalität gewinnt, die kriminogenen Faktoren aufzudecken, die die Begehung von unterschiedlichen Straftaten hervorrufen bzw. bedingen, aus denen diese Erscheinung besteht, einige konsequenten Maßnahmen im Bereich ihrer Vorbeugung und Bekämpfung zu entwickeln und einzuführen; ebenfalls ist es wichtig, das Recht zu diesen Fragen zu verbessern. All das bewegte die Akademie „Ştefan cel Mare“ gemeinsam mit dem Ministerium des Inneren und in Zusammearbeit mit der Hanns-Seidel-Stiftung (Deutschland) am 5. November 2009 die internationale Konferenz wissenschaftlich-praktischen Charakters zum Thema „Internationale Zusammenarbeit der Organe des Inneren bei der Bekämpfung der transnationalen Kriminalität“ zu organisieren. Dieses wissenschaftlich-praktische Forum konzentrierte seine Aufmerksamkeit auf der vertieften und komplexen Erörterung der bedeutendsten Probleme, die die internationale Kriminalität betreffen und deren Lösung den maximalen Eingriff der Regierungsorgane benötigt. An den Diskussionen zu dieser Frage beteiligten sich einige Theoretiker und Praktiker aus der Republik Moldova, aus Deutschland, Rumänien, Rußland, der Ukraine und Aserbajdzhan. Es ermöglichte, eine Reihe von besonders aktuellen Aspekten, von den gründlich argumentierten Lösungen herauszugliedern, die mit der nationalen und internationalen rechtlichen Reglementierung zusammenhängen, die die Zusammenarbeit der Rechtsschutzorgane unterschiedlicher Länder zu den Fragen des effizienten Entgegenwirkens dem Phänomen der internationalen Kriminalität betreffen. Bedeutsam war der Beitrag der Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer zur Bearbeitung der Fragen des strafrechtlichen, strafprozeßrechtlichen, kriminalistischen, kriminologischen und völkerrechtlichen Charakters, die als besonders wichtig bei der Entwicklung einer begründeten Politik für die Vorbeugung und das Entgegenwirken den unterschiedlichen Erscheinungsformen der internationalen Kriminalität gelten, wie illegale Migration, Handel mit Menschen und menschlichen Organen, Geldwäsche, Drogen- und Waffenhandel, Finanz-, Banken- und Informationsbetrug, internationaler Terrorismus etc. Im Zusammenhang mit dem Obenangeführten ist es erforderlich, die gesetzliche Basis zu verbessern, die die notwendige rechtliche Grundlage bilden und den Bedarf beweisen könnte, die Ziele und Orientierungen in der Tätigkeit der Rechtsschutzorgane und der Öffentlichkeit insgesamt zu ändern, die berufen ist, auf die Änderungen im Bereich der Bekämpfung der internationeln Kriminalität adäquat zu reagieren. Zu den Schlußfolgerungen und Empfehlungen, die nach der Meinung der Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer besondere Aufmerksamkeit verdienen und als Basisbestimmungen bei der internationalen Zusammenarbeit der Rechtsschutzorgane im Bereich der Vorbeugung und des Entgegenwirkens der internationalen Kriminalität betrachtet werden können, gehören also folgende Aspekte. Es ist erforderlich: - die einheimischen Rechtsvorschriften, die die Bekämpfung von unterschiedlichen Arten der internationalen Kriminalität betreffen, mit den Standards und Anforderungen der internationalen Abkommen ununterbrochen in Übereinstimmung zu bringen, deren Teilnehmerin die Republik Moldova ist ; - die Faktoren aufzudecken und ständig zu analysieren, die die Entwicklung der internationalen Kriminalität bedingen, sowie Maßnahmen zu ihrer Beseitigung und Neutralisierung zu treffen; - die Persönlichkeitsbesonderheiten der Mitglieder der organisierten Kriminalitätsgruppierungen festzustellen und zu bewerten, die die Straftaten internationalen Charakters begehen, darunter sie zu erfassen und an sie entsprechende Maßnahmen zu treffen, die durchs geltende Recht vorgesehen sind; - die verbreitesten Formen der internationalen Kriminalität vertieft wissenschaftlich zu untersuchen, sowie die fortschrittlichen Methoden zur Vorbeugung und zum Entgegenwirken den genannten Straftaten zu analysieren, die erreichten Ergebnisse im Unterrichtsprozeß der Studenten und bei der Fortbildung der praktischen Mitarbeiter einzusetzen; - das Tätigkeitskonzept der Rechtsschutzorgane, darunter auch der Organe des Inneren zu entwickeln, ihre prioritären Tätigkeitsrichtungen zu bestimmen, sowie die neuen Methoden zur Vorbeugung und zum Entgegenwirken der internationalen Kriminalität zu erarbeiten; - die fortschrittlichen internationalen Erfahrungen bei der Umsetzung der Strategie der Vorbeugung und des Entgegenwirkens der Kriminalität in der Republik Moldova und den neuen Formen der spezifischen Erscheinung der internationalen Kriminalität zu nutzen; - die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der EU-Staaten und der GUS-Staaten bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität zu festigen und zu erweitern; - den Fragenkatalog zur Diskussion mit den entsprechenden Ministerien der EU-Staaten zu überprüfen, wobei die Bemühungen und die Beteiligung an der Politik, der Praxis und den gemeinsamen europäischen Aktiivitäten zur Bekämpfung der Kriminalität konzentriert werden soll; - die Zusammenarbeit im Rahmen von Interpol und Europol, der spezialisierten Arbeitsgruppen des Europarates, der Internationalen Migrationsorganisation, des Sicherheitsvertrags für Südosteuropa, der Initiative zur Zusammenarbeit der Länder Südosteuropas, der Mitteleuropäischen Initiative etc. zu erweitern, zu deren Folge die gemeinsame Konzentration der Bemühungen im Bereich der Bekämpfung der internationalen Kriminalität wird; - die Rolle des Regionalzentrums SECI zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität zu festigen, darunter durch die Entwicklung des neuen Bestandteils im Rahmen der Zusammenarbeit mit den GUAM-Staaten; - die Finanzierungsquellen der organisierten Kriminalitätsgruppierungen aufzudecken und zu blockieren, insbesondere der, die sich mit der illegalen Migration, dem Menschenhandel, dem illegalen Drogenhandel, dem Waffenhandel, der Geldwäsche, den Finanz-, Banken- und Informationsstraftaten befassen; - die Bemühungen zur Einrichtung einer beruflichen und abgestimmten Polizeistruktur zu intensifizieren, die fähig wäre, den unterschiedlichen Formen der internationalen Kriminalität entgegenzuwirken, - infolge der vollständigen Übereinstimmung mit den communitairen Erfahrungen und den internationalen Standards im Bereich der Bekämpfung von Straftaten; - eine Reihe von Maßnahmen zu entwickeln und einzuführen, die es ermöglichen, die Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft an der Tätigkeit zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität internationalen Charakters zu beteiligen; - das Schutz- und Hilfssystem für die Opfer zu entwickeln, die die körperlichen Verletzungen, die materiellen oder immateriellen Schäden infolge der internationalen Straftaten erlitten; - die Zivilgesellschaft über die Massenmedien über die Vorbeugungs- und Entgegenwirkensmechanismen der internationalen Kriminalität zu informieren, sowie die Maßnahmen ergreifen, die die Herausbildung der Rechtskultur von Bürgerinnen und Bürgern und die Minimierung des verbrecherischen Verhaltens fördern; - den Unterrichts- und Umqualifizierungsprozeß der Studenten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums an der Akademie „Ştefan cel Mare“ durch die Vermittlung der gegenwärtigen Bekämpfungspraxis von unterschiedlichen Formen der Straftaten der internationalen Kriminalität ununterbrochen zu verbessern; - die Materialien der Konferenz zu veröffentlichen und sie an ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verschicken, sowie an die Führungskräfte und Praktiker, die für die Vorbeugung und die Bekämpfung der Kriminalität zuständig sind, darunter auch der internationalen Kriminalität. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der internationalen wissenschaftlichpraktischen Konferenz zu Fragen der internationalen Zusammenarbeit der Organe des Inneren bei der Bekämpfung der transnationalen Kriminalität faßten diesen Beschluß einstimmig.